Google Fonts 2
Google Maps Alternativen
Beim Entfernen der Verbindung zum Google Fonts Server beginnt manchmal eine längere Suche nach den Bösewichten.
Das rein lokale Hosten der Schriften behebt das Problem oft nur zum Teil, da andere Plugins oder Elemente der Webseite trotzdem Google Fonts laden.
Einer dieser Bösewichte ist die Verknüpfung zu Google Maps.
Folgende Lösungsideen kann ich dir anbieten:
Ich bin ausgebildete Datenschutzexpertin, aber keine Juristin.
Ich möchte mit dir meine Erfahrungen und Informationen zu diesem Thema teilen – vor allem, weil auf deiner Website schnell festzustellen ist, ob du dich mit der DSGVO beschäftigt hast oder nicht.
Ich möchte festhalten, dass ich auf eine juristisch korrekte Ausdrucksweise zugunsten der Verständlichkeit verzichte.
Idee 1: Karte nicht einbetten, sondern verlinken
Wenn du glaubst, dass die Besucher deiner Webseite Google Maps hauptsächlich als Routenplaner bzw. als Navigationsinstrument verwenden, dann könntest du die die Einbettung und somit Anzeige der Karte sparen.
Die Lösung lautet also:
Karte ausblenden und stattdessen einen Button mit der Verlinkung zur konkreten Adresse und der Buttonbeschriftung “zu Google Maps” einbauen.
Idee 2: Open Street Map verwenden
Wenn dein Herz nicht am Design von Google Maps hängt, dann ist Open Street Map vielleicht eine Alternative für dich.
Diese Karte ist Open Source, d.h. frei nutzbar.
Den Button zu Google Maps kannst du ja eventuell zusätzlich einbauen.
Idee 3: Plugin WP Go Maps
Das Plugin WP Go Maps ist kostenfrei und du kannst damit eine Zustimmungserklärung vor die Anzeige von Google Maps schalten.
Die Karte – und somit auch Google Fonts – werden erst nach Klick auf den Button geladen.
Auch nicht hübsch, aber DSGVO konform.
Idee 4: Datenschutzerklärung anpassen
Wenn dir das alles nicht gefällt und du auf Google Maps nicht verzichten willst, dann bleibt dir nur:
Das Rest-Risiko eingehen, die Google Maps Karte eingeblendet lassen und die Datenschutzerklärung um folgenden Satz erweitern:
“Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar, da dies ein wichtiger Zweck dieser Webseite ist.”
Allerdings würde ich diese Version nur in Kombination mit einem Cookie-Banner/Hinweis verwenden und die Website-Besucher darauf hinweisen, dass hier Google Maps verwendet wird.
Hi, ich bin Astrid.
Ich bin spezialisiert auf WordPress und Divi und helfe dir, die DSGVO mit Hausverstand umzusetzen.
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